Donnerstag Dezember 7, 2017:
Unter Hinweis auf §5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie §80 UrhG, §9 UWG (Österreich) nehme ich Titelschutz in Anspruch für
»Der Schrei aus Stahl«
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Fernsehen, Film, Hörfunk, Druckerzeugnisse, Bild-, Daten- und Tonträger, sowie elektronische und digitale Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On- und Offline-Dienste)
Frau Elvi Kaboth
Kaboth Werbeagentur GmbH
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