Sonntag März 8, 2020:
Unter Hinweis auf §5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie §80 UrhG, §9 UWG (Österreich) nehme ich Titelschutz in Anspruch für
»Draußen vor meiner Tür«
Beobachtet und gehört, erlebt und vergessen, gesehen und sich darüber empört, erdacht und gelacht, beleidigt und sich fremdgeschämt, weiter gedacht und erzählt.
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Fernsehen, Film, Hörfunk, Druckerzeugnisse, Bild-, Daten- und Tonträger, sowie elektronische und digitale Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On- und Offline-Dienste)
Herr Rolf Everding