Mittwoch März 11, 2020:
Unter Hinweis auf §5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie §80 UrhG, §9 UWG (Österreich) nehme ich Titelschutz in Anspruch für
»Geld verdienen im Home-Office«
Kein Job? Kein Geld? Deine Arbeit macht dir keinen Spaß? Dann mache dich Selbstständig und gründe dein eigenes Dienstleistungs-Unternehmen!
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Fernsehen, Film, Hörfunk, Druckerzeugnisse, Bild-, Daten- und Tonträger, sowie elektronische und digitale Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On- und Offline-Dienste)
Frau Elisabeth Mecklenburg