Wie lange dauert Titelschutz?

Der Titelschutz ist solange gültig, wie das bezeichnete Werk geschäftlich vertrieben wird. Bei unterschiedlichen Medien bedeutet das auch verschiedene Zeiten der Gültigkeit: Sofern ein Werk adaptiert, verkauft oder ausgestrahlt wird, gilt es als genutzt. Das gilt auch für Werke, die aktuell nicht erhältlich sind, für die eine Neuauflage aber in Betracht kommt. Wenn der Berechtigte für die Nutzung sich des Titels nicht mehr bedient, ist dieser nach §15 und §3 MarkenG nicht mehr geschützt. Laut dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels gilt ein Titel dann als nicht mehr genutzt, wenn das Werk seit zwei Jahren nicht mehr erhältlich ist; bei periodischen Werken nach einem Jahr. Auch Zeitabstände von fünf Jahren nach Einstellung des Vertriebs sind in manchen Fällen üblich, zum Beispiel wenn das Werk zuvor für einen besonders langen Zeitraum geschäftlich vertrieben wurde und als »Klassiker« gilt.

Sollte ein Titel trotz Titelschutz einer Partei doppelt genutzt werden, hat der Inhaber des Titelschutzanspruches zehn Jahre Zeit, um Schadensersatz einzufordern. Nach der Kenntnisnahme des fremdgenutzten Titels bleiben dem Kläger drei Jahre Zeit, um seinen Anspruch wahrzunehmen. Nach Ablauf dieser Fristen hat der Titelinhaber kein Recht mehr auf Schadenersatz oder eine Klage auf Unterlassung der Nutzung des Titels. In solchen Ausnahmefällen und über die gesonderte Einigung mit dem Titelinhaber können Werktitel auch doppelt vergeben sein. Handelt es sich im Bereich Belletristik beispielsweise um Bücher völlig unterschiedlicher Genres, können die Parteien sich in besonderen Fällen auf die gemeinsame Nutzung eines ähnlichen Titels einigen – für die endgültige Differenzierung der Werke sorgt bei Büchern zusätzlich eine einzigartige ISBN-Nummer.