Wie entsteht Titelschutz?

In Deutschland ist der Zeitpunkt des Titelschutzes exakt definiert: Nach § 5 Abs. 1 und 3 Markengesetz (MarkenG) hat ein Urheber erst dann urheberrechtlichen Anspruch auf den Titel seines Werkes, wenn das Werk tatsächlich im geschäftlichen Verkehr aufgenommen wird. Der Titel ist im Fall von Büchern also erst nach der Veröffentlichung geschützt, sofern nicht zu einem früheren Zeitpunkt Titelschutz angemeldet wurde. Generell gilt: Wer den Titel zuerst meldet, der darf ihn nutzen. Ohne Titelschutzanzeige stehen der Partei die Urheberrechte zu, die als Erste mit dem Produkt in den kommerziellen Verkauf gegangen ist.

Ein Titel ist von einer Marke insofern zu unterscheiden, alsdass der Name in anderen Branchen weiter genutzt werden kann und nur für die dem Werk zuzuordnende Branche gültig ist. Beispielsweise sind Verwechslungen von einem Buchtitel mit einer Fast Food Kette ausgeschlossen, daher gilt der Titelschutz eines Buches ausschließlich für andere Bücher. Innerhalb der Buchbranche ist zwischen Geschäftszweigen zu unterscheiden – zwei Belletristik Romane dürften beispielsweise nicht denselben Titel tragen, wobei ein Sachbuch oder ein Fotoband mit dem gleichen Titel wie ein Belletristik-Roman in Frage kämen. Wichtig ist, dass Verwechslungen ausgeschlossen bleiben. Achtung! Ein geschützter Titel kann gegen Markenrechte anderer verstoßen – prüfen Sie deshalb unbedingt die Markenrechte an dem von Ihnen gewählten Titel, bevor Sie diesen anmelden (oder lassen Sie ihn durch uns prüfen). Verschiedene Suchmaschinen und Anbieter für detaillierte Recherchen helfen bei der rechtlichen Orientierung für den von Ihnen gewünschten Titel. Sollte Ihr Titel buchstäblich oder in ähnlicher Weise bestehen, fragen Sie am besten direkt beim Titelinhaber an.