Informationen zum Titelschutz

Im Verlagswesen ist der Titelschutz ein wichtiger Kernbegriff – mit dem Titelschutz sichert sich ein Autor oder Herausgeber die Rechte am Namen eines Werkes. Das Werk wird auf diese Weise unverwechselbar auf dem Markt und kann beworben und diskutiert werden. In der komplizierten Welt des deutschen, österreichischen und schweizerischen Urheberrechts verliert man schnell den Überblick hinsichtlich der Begrifflichkeiten, Fristen und Paragraphen. Die wichtigsten Fragen zum Thema beantworten wir darum in einer ausführlichen Übersicht.

Die Grundbegriffe: Was ist ein Werktitel? Was ist Titelschutz?

Der Werktitel ist die Bezeichnung oder der Name eines Kunstwerks und ein wichtiger Faktor für die erfolgreiche Vermarktung eines Buches. Der Titel dient zur Differenzierung des Werkes von anderen Werken seiner Art. Der Inhalt eines Kunstwerks wird eindeutig zugänglich gemacht. Durch den Werktitel kann ein Stoff verwechslungsfrei rezensiert und angeboten werden, sodass jeder unter diesem Titel das gleiche Werk vor Augen hat.

Nicht nur bei der Zusammenarbeit mit Verlagen, auch bei Self-Publishern stellt sich vor der Herausgabe ihres Werkes an andere vorallem eine Frage: Wem gehört der Werktitel? Welcher Titel für das Werk gewählt werden darf, hängt davon ab, ob dieser Titel bereits jemandem gehört – ob also ein Autor oder Herausgeber den entsprechenden Titelschutz angemeldet hat oder ihn schon benutzt. Nach der Anmeldung des Titelschutzes ist der Werktitel urheberrechtlich geschützt und darf nur im Zusammenhang mit dem entsprechenden Inhalt des bezeichneten Werkes genutzt werden. Verwechslungen werden auf diese Weise vermieden, sodass ein universeller Diskurs über die Werke stattfinden kann. Auch ohne eine Titelschutzanzeige dürfen verwendete Titel nicht in der selben Branche wiederverwendet werden.

Wie entsteht Titelschutz?

In Deutschland ist der Zeitpunkt des Titelschutzes exakt definiert: Nach § 5 Abs. 1 und 3 Markengesetz (MarkenG) hat ein Urheber erst dann urheberrechtlichen Anspruch auf den Titel seines Werkes, wenn das Werk tatsächlich im geschäftlichen Verkehr aufgenommen wird. Der Titel ist im Fall von Büchern also erst nach der Veröffentlichung geschützt, sofern nicht zu einem früheren Zeitpunkt Titelschutz angemeldet wurde. Generell gilt: Wer den Titel zuerst meldet, der darf ihn nutzen. Ohne Titelschutzanzeige stehen der Partei die Urheberrechte zu, die als Erste mit dem Produkt in den kommerziellen Verkauf gegangen ist.

Ein Titel ist von einer Marke insofern zu unterscheiden, alsdass der Name in anderen Branchen weiter genutzt werden kann und nur für die dem Werk zuzuordnende Branche gültig ist. Beispielsweise sind Verwechslungen von einem Buchtitel mit einer Fast Food Kette ausgeschlossen, daher gilt der Titelschutz eines Buches ausschließlich für andere Bücher. Innerhalb der Buchbranche ist zwischen Geschäftszweigen zu unterscheiden – zwei Belletristik Romane dürften beispielsweise nicht denselben Titel tragen, wobei ein Sachbuch oder ein Fotoband mit dem gleichen Titel wie ein Belletristik-Roman in Frage kämen. Wichtig ist, dass Verwechslungen ausgeschlossen bleiben. Achtung! Ein geschützter Titel kann gegen Markenrechte anderer verstoßen – prüfen Sie deshalb unbedingt die Markenrechte an dem von Ihnen gewählten Titel, bevor Sie diesen anmelden (oder lassen Sie ihn durch uns prüfen). Verschiedene Suchmaschinen und Anbieter für detaillierte Recherchen helfen bei der rechtlichen Orientierung für den von Ihnen gewünschten Titel. Sollte Ihr Titel buchstäblich oder in ähnlicher Weise bestehen, fragen Sie am besten direkt beim Titelinhaber an.

Wie lange dauert Titelschutz?

Der Titelschutz ist solange gültig, wie das bezeichnete Werk geschäftlich vertrieben wird. Bei unterschiedlichen Medien bedeutet das auch verschiedene Zeiten der Gültigkeit: Sofern ein Werk adaptiert, verkauft oder ausgestrahlt wird, gilt es als genutzt. Das gilt auch für Werke, die aktuell nicht erhältlich sind, für die eine Neuauflage aber in Betracht kommt. Wenn der Berechtigte für die Nutzung sich des Titels nicht mehr bedient, ist dieser nach §15 und §3 MarkenG nicht mehr geschützt. Laut dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels gilt ein Titel dann als nicht mehr genutzt, wenn das Werk seit zwei Jahren nicht mehr erhältlich ist; bei periodischen Werken nach einem Jahr. Auch Zeitabstände von fünf Jahren nach Einstellung des Vertriebs sind in manchen Fällen üblich, zum Beispiel wenn das Werk zuvor für einen besonders langen Zeitraum geschäftlich vertrieben wurde und als »Klassiker« gilt.

Sollte ein Titel trotz Titelschutz einer Partei doppelt genutzt werden, hat der Inhaber des Titelschutzanspruches zehn Jahre Zeit, um Schadensersatz einzufordern. Nach der Kenntnisnahme des fremdgenutzten Titels bleiben dem Kläger drei Jahre Zeit, um seinen Anspruch wahrzunehmen. Nach Ablauf dieser Fristen hat der Titelinhaber kein Recht mehr auf Schadenersatz oder eine Klage auf Unterlassung der Nutzung des Titels. In solchen Ausnahmefällen und über die gesonderte Einigung mit dem Titelinhaber können Werktitel auch doppelt vergeben sein. Handelt es sich im Bereich Belletristik beispielsweise um Bücher völlig unterschiedlicher Genres, können die Parteien sich in besonderen Fällen auf die gemeinsame Nutzung eines ähnlichen Titels einigen – für die endgültige Differenzierung der Werke sorgt bei Büchern zusätzlich eine einzigartige ISBN-Nummer.

Wer ist Inhaber eines Titels?

Die regelmäßige Nutzung eines Titels macht einen Autor oder Herausgeber zum Titelberechtigen. Verlage klären vor der Veröffentlichung eines Romans meist vertraglich mit dem Autor ab, welcher Titel für das Werk genutzt werden soll. Den Titel eines Werkes bestimmt in den meisten Fällen der Verlag, da dieser hauptsächlich vertrieblichen Zwecken dient. Bei filmischen Werken gehören die Rechte für den Titel dem Produzenten, der diesen auch meist allein wählt. Vor der Vergabe des Titelschutzes spricht man oft vom »Werktitel«, um den vorläufigen Status zu unterstreichen und Verwechslungen auszuschließen. Mit der zusätzlichen Bezeichnung als »Werktitel« dürfen auch andere Werke bezeichnet werden. Wichtig ist hierbei zu unterstreichen, dass das Werk im Verkauf möglicherweise einen anderen Titel tragen wird.

Wo gilt Titelschutz?

Der Titelschutz gilt laut deutschem § 5 Abs. 3 MarkenG für alle in Deutschland vertriebenen Werke. Im internationalen deutschsprachigen Raum gibt es unterschiedliche Regelungen für Titel und Titelschutz, deshalb sollten Sie sich bei internationalem Vertrieb genau über die rechtliche Lage für das Zielland informieren. Österreich richtet sich beispielsweise nach § 9 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Der geschützte Titel darf von anderen im Zusammenhang mit dem bezeichneten Werk jederzeit erwähnt und öffentlich genannt werden. Nach der Anmeldung des Schutzes dürfen ausschließlich andere Werke aus der gleichen geschäftlichen Sparte nicht mehr den gleichen oder einen allzu ähnlichen Titel tragen. Sollten Zweifel über die geschäftliche Nähe der bezeichneten Werke bestehen, sollten Sie den Titelinhaber direkt kontaktieren. Im Voraus sollten Autoren und Herausgeber ähnlicher Titel schriftlich festhalten, welche Ansprüche unter welchen Bedingungen bestehen.

Wozu brauche ich eine Titelschutzanzeige?

Der Titelschutz eines geplanten Werkes kann mithilfe der Titelschutzanzeige vorverlegt werden. Schon während der Produktion oder Planung eines Werkes kann der Herausgeber oder Autor sich seinen Titel so sichern und ohne Vorbehalte ankündigen und mit anderen diskutieren. Mit der Titelschutzanzeige wird verhindert, dass angekündigte Titel von anderen übernommen werden können. Die kommerzielle Vermarktung vor dem Druck kommt so garantiert dem gemeinten Werk zu und kann nicht von anderen für fremde Zwecke genutzt werden. Voraussetzung für den Titelschutz ist die tatsächliche Planung einer zeitnahen Veröffentlichung und die entsprechende öffentliche Ankündigung (laut BGH, Urteil vom 22.06.1989 – I ZR 39/87). Auch hier gilt laut dem Börsenverein die Richtlinie von ein bis zwei Jahren bis zur Veröffentlichung. Andere Quellen setzen den Zeitraum für die anstehende Veröffentlichung eines geschützten Titels auf fünf bis sechs Monate. Abhängig ist der Zeitraum vom Medium und des damit einhergehenden Aufwandes in der Produktion. Ist ein Titel auch nach einem längeren Zeitraum nicht erhältlich und besteht dazu Bedarf einer zweiten Partei, kann der Titelschutz verfallen.

Wird vor Veröffentlichung des Titels eine Titelschutzrecherche durchgeführt?

Zur Titelschutzanzeige gehört grundsätzlich keine Titelschutzrecherche. Anbieter für Titelschutzanzeigen bieten ausschließlich die Eintragung des Titelschutzes an, nicht aber die vorherige Prüfung, ob dieser Titel eventuell Rechte Dritter verletzt. Ob die Rechte für einen Titel bereits jemandem gehören, sollten Sie vor der Schaltung einer Titelschutzanzeige genau feststellen. Viele Anbieter bieten zusätzlich zum Anzeigen-Service professionelle Titelschutzrecherchen, die gesondert angefordert werden können, bevor Sie Ihren Titelschutz anmelden. Um bei der Nutzung eines Titels rechtlich absolut abgesichert zu sein, sollten Sie einen fachkundigen Profi alle rechtlichen Bedenken ausschließen lassen. Da ein neuer Titel sowohl gegen Markenrechte als auch gegen einen bereits bestehenden Titelschutz verstoßen kann, ist die Recherche eines Experten für die Thematik verlässlicher als die eigene Recherche im Internet.

Sollte man vor Veröffentlichung und Nutzung eines Werktitels eine Titelschutzrecherche durchführen?

Vor der Veröffentlichung eines Werkes sollten Sie unbedingt eine Titelschutzrecherche durchführen. Wird der von Ihnen gewählte Titel für Ihr Werk bereits von einem anderen Urheber innerhalb der Branche genutzt, kann das rechtliche Konsequenzen und hohe Strafgelder bedeuten. Ist Ihr Produkt bereits auf dem Markt, können Sie in solch einem Fall gezwungen werden, die Auflage zurückzunehmen und unter einem neuen Titel herauszubringen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen, da Werke ohne die korrekte Titelbezeichnung nicht im gewerblichen Vertrieb zugelassen sind. Gibt es bei der vorangehenden Recherche keine Überschneidungen, steht dem Titelschutz und der anschließenden Veröffentlichung des neuen Werkes nichts mehr im Wege.

Darüber hinaus schützen Sie sich mit der regelmäßigen Recherche selbst vor der betrügerischen Übernahme eines prominenten Titels durch andere. Durch den Titelschutz machen Sie Ihr Werk von anderen Werken unterscheidbar und können dies mithilfe der Titelschutzrecherche jederzeit sicherstellen. Auch nach der Veröffentlichung sollten Sie oder ein fachkundiger Vertreter regelmäßig Recherchen durchführen, um sicherzugehen, dass Ihr Titel nicht von anderen missbraucht wird. Betrügerische Titel für Werke von »Trittbrettfahrern« nach einem großen Erfolg werden absichtlich wegen ihrer hohen Verwechslungsgefahr mit bestehenden Titeln gewählt. Dank des Titelschutzes können Sie die Produktion von allzu ähnlichen Titeln in der gleichen Branche unterbinden – sofern Sie von diesen Titeln erfahren. Die Recherche ist darum ein wichtiger Bestandteil der Sicherung eines erfolgreichen Titels.

Wie lange ist eine Titelschutzanzeige gültig?

Der Titelschutz sollte in der Regel fünf bis sechs Monate vor der Veröffentlichung eines Werkes angemeldet werden, um vollen Anspruch auf den Titel wahrnehmen zu können. In besonderen Fällen kann dieser Zeitraum auch länger ausfallen, wobei das Werk in diesem Fall auch im Voraus entsprechend beworben werden und die anstehende oder laufende Produktion nachzuweisen sein muss. Wird der Titel nach einer Titelschutzanzeige innerhalb von sechs Monaten nicht produziert oder veröffentlicht, kann der Schutz verfallen und dritte Parteien dürfen erneuten Titelschutz anmelden.

Was kostet eine Titelschutzanzeige?

Verschiedene Institutionen der Buch- und Kunstbranche bieten Titelschutz für unterschiedliche Werke an. Die meisten Anbieter vertreiben die Titelschutzanzeige relativ teuer und bieten einige zusätzliche Dienstleistungen rund um den Service an. Das Preis-Leistungs-Verhältnis schwankt bei vielen Anbietern teilweise enorm. Bei uns können Sie Ihren Titel ohne aufwändige Registrierung sofort preisgünstig schützen lassen. Autoren, Self-Publisher und Vertreter der Verlagsbranche profitieren von unserem Service und können ihre Titel mit unserer Hilfe auch schon vor der Veröffentlichung ohne Bedenken ankündigen und später nutzen. Durch die Konzentration auf das Essenzielle ist der wichtigste Schritt bei uns mit 39€ sehr preisgünstig und sein Geld wert – gern beraten wir Sie persönlich über zusätzliche Dienstleistungen wie die Titelschutzrecherche vor und nach der Anzeige. Der erste Schritt zur erfolgreichen Veröffentlichung ohne rechtliche Hürden und böse Überraschungen ist mit unserer Titelschutzanzeige schnell getan. Ihr Werk wird zum Unikat und kann auf dem Markt eindeutig identifiziert werden, ohne dass dritte Parteien sich an Ihrem Erfolg bedienen können. Das verschafft Sicherheit und garantiert eine faire Marktwirtschaft in der Kunst.