Donnerstag Januar 18, 2018:
Unter Hinweis auf §5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie §80 UrhG, §9 UWG (Österreich) nehme ich Titelschutz in Anspruch für
»Murderous Ghostgirl«
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Fernsehen, Film, Hörfunk, Druckerzeugnisse, Bild-, Daten- und Tonträger, sowie elektronische und digitale Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On- und Offline-Dienste)
Frau Sarah Magalhães Braga