Die regelmäßige Nutzung eines Titels macht einen Autor oder Herausgeber zum Titelberechtigen. Verlage klären vor der Veröffentlichung eines Romans meist vertraglich mit dem Autor ab, welcher Titel für das Werk genutzt werden soll. Den Titel eines Werkes bestimmt in den meisten Fällen der Verlag, da dieser hauptsächlich vertrieblichen Zwecken dient. Bei filmischen Werken gehören die Rechte für den Titel dem Produzenten, der diesen auch meist allein wählt. Vor der Vergabe des Titelschutzes spricht man oft vom »Werktitel«, um den vorläufigen Status zu unterstreichen und Verwechslungen auszuschließen. Mit der zusätzlichen Bezeichnung als »Werktitel« dürfen auch andere Werke bezeichnet werden. Wichtig ist hierbei zu unterstreichen, dass das Werk im Verkauf möglicherweise einen anderen Titel tragen wird.