Der Titelschutz sollte in der Regel fünf bis sechs Monate vor der Veröffentlichung eines Werkes angemeldet werden, um vollen Anspruch auf den Titel wahrnehmen zu können. In besonderen Fällen kann dieser Zeitraum auch länger ausfallen, wobei das Werk in diesem Fall auch im Voraus entsprechend beworben werden und die anstehende oder laufende Produktion nachzuweisen sein muss. Wird der Titel nach einer Titelschutzanzeige innerhalb von sechs Monaten nicht produziert oder veröffentlicht, kann der Schutz verfallen und dritte Parteien dürfen erneuten Titelschutz anmelden.