Der Titelschutz gilt laut deutschem § 5 Abs. 3 MarkenG für alle in Deutschland vertriebenen Werke. Im internationalen deutschsprachigen Raum gibt es unterschiedliche Regelungen für Titel und Titelschutz, deshalb sollten Sie sich bei internationalem Vertrieb genau über die rechtliche Lage für das Zielland informieren. Österreich richtet sich beispielsweise nach § 9 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Der geschützte Titel darf von anderen im Zusammenhang mit dem bezeichneten Werk jederzeit erwähnt und öffentlich genannt werden. Nach der Anmeldung des Schutzes dürfen ausschließlich andere Werke aus der gleichen geschäftlichen Sparte nicht mehr den gleichen oder einen allzu ähnlichen Titel tragen. Sollten Zweifel über die geschäftliche Nähe der bezeichneten Werke bestehen, sollten Sie den Titelinhaber direkt kontaktieren. Im Voraus sollten Autoren und Herausgeber ähnlicher Titel schriftlich festhalten, welche Ansprüche unter welchen Bedingungen bestehen.