Wozu brauche ich eine Titelschutzanzeige?

Der Titelschutz eines geplanten Werkes kann mithilfe der Titelschutzanzeige vorverlegt werden. Schon während der Produktion oder Planung eines Werkes kann der Herausgeber oder Autor sich seinen Titel so sichern und ohne Vorbehalte ankündigen und mit anderen diskutieren. Mit der Titelschutzanzeige wird verhindert, dass angekündigte Titel von anderen übernommen werden können. Die kommerzielle Vermarktung vor dem Druck kommt so garantiert dem gemeinten Werk zu und kann nicht von anderen für fremde Zwecke genutzt werden. Voraussetzung für den Titelschutz ist die tatsächliche Planung einer zeitnahen Veröffentlichung und die entsprechende öffentliche Ankündigung (laut BGH, Urteil vom 22.06.1989 – I ZR 39/87). Auch hier gilt laut dem Börsenverein die Richtlinie von ein bis zwei Jahren bis zur Veröffentlichung. Andere Quellen setzen den Zeitraum für die anstehende Veröffentlichung eines geschützten Titels auf fünf bis sechs Monate. Abhängig ist der Zeitraum vom Medium und des damit einhergehenden Aufwandes in der Produktion. Ist ein Titel auch nach einem längeren Zeitraum nicht erhältlich und besteht dazu Bedarf einer zweiten Partei, kann der Titelschutz verfallen.