Dienstag August 14, 2018:
Unter Hinweis auf §5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie §80 UrhG, §9 UWG (Österreich) nehme ich Titelschutz in Anspruch für
»Finally at Home«
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Fernsehen, Film, Hörfunk, Druckerzeugnisse, Bild-, Daten- und Tonträger, sowie elektronische und digitale Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On- und Offline-Dienste)
Herr Joachim Dziumbla