Donnerstag Oktober 5, 2017:
Unter Hinweis auf §5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie §80 UrhG, §9 UWG (Österreich) nehme ich Titelschutz in Anspruch für
»Sehnsuchtsort Italien Feines und Erlesenes gegen Fernweh«
Eine sinnliche Reise durch ausgewählte Regionen und Städte
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Fernsehen, Film, Hörfunk, Druckerzeugnisse, Bild-, Daten- und Tonträger, sowie elektronische und digitale Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On- und Offline-Dienste)
Herr Rechtsanwalt Andreas Ocker
Rechtsanwälte Götz und Ocker
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